AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
RM Consulting GmbH (RMC)

Im Folgenden finden Sie unsere Geschäftsbedingungen, auf deren Grundlage RMC seit langem erfolgreich weltweit mit Kunden zusammenarbeitet. Gemäß diesen Geschäftsbedingungen werden wir für Sie tätig.

Schutz vertraulicher Informationen

Im Rahmen unserer Tätigkeit werden wir zwangsläufig vertrauliche und nicht öffentliche Infor-mationen miteinander austauschen. Ebenso wie Sie werden wir diese Informationen jederzeit vertraulich behandeln und ausschließlich an unsere jeweiligen Mitarbeiter und Auftragnehmer weitergeben, die diese Informationen für ihre Tätigkeit benötigen und die durch eine schriftliche Vereinbarung zum Schutz der vertraulichen Informationen verpflichtet sind. Die Vertraulich-keitsverpflichtung umfasst auch Informationen bezüglich unserer Preisgestaltung sowie unserer Honorarsätze.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, für die der Empfänger den Nachweis erbringen kann, dass diese Informationen a) öffentlich allgemein zugänglich sind oder werden, b) von einem Dritten stammen, der in Bezug auf sie keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt, c) selbständig entwickelt wurden oder werden oder d) weitergegeben werden müssen, um die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften oder das Befolgen gerichtlicher, verwaltungs-rechtlicher und ähnlicher behördlicher Anordnungen sicherzustellen. Hinsichtlich Ziffer d) verpflichtet sich der Empfänger der Informationen, die andere Partei (im gesetzlich zulässigen Umfang) schriftlich über diese Anforderung zu informieren und bei deren Bemühungen, die Weitergabe zu verhindern oder deren Umfang einzuschränken, zu unterstützen.

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei werden weder Sie noch RMC öffentliche Angaben über unsere Zusammenarbeit machen.

Sicherheitsvorkehrungen für Unternehmen derselben Branche

Da wir für verschiedene Unternehmen derselben Branche tätig sind, können wir unsere Bran-chenkenntnis kontinuierlich vertiefen und unsere Fähigkeit zur Beurteilung der strategischen Herausforderungen, vor denen unsere Kunden stehen, immer weiter verbessern. Wir haben interne Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die es uns ermöglichen, für Kunden derselben Branche tätig zu sein, ohne die Erfüllung unserer Verpflichtungen zum Schutz der Vertraulich-keit erhaltener sensibler Informationen zu gefährden. Dementsprechend gehört es zu unserer Firmenpolitik, keine Exklusivvereinbarungen mit einzelnen Unternehmen in einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Bereich zu schließen.

Allerdings treffen wir besondere Vorkehrungen, wenn wir für mehrere Kunden in derselben Branche tätig sind. Insbesondere setzen wir für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr, nach-dem ein Berater seine Tätigkeit für Sie beendet hat, diesen Berater nicht bei Projekten ähnlichen Inhalts mit einem Ihrer Wettbewerber ein. Ausnahmen hiervon gelten nur dann, wenn dem für Sie tätigen Team leitende Mitarbeiter von RMC angehören, die als Experten oder Berater für ein bestimmtes Fachgebiet für RMC tätig sind und sich auf eine Branche, einen bestimmten Geschäftszweig oder die Anwendung eines von uns selbst entwickelten Tools spezialisiert haben. Die Einbindung solcher Berater in Ihr Projekt hindert diese nicht daran, für andere Kunden aus Ihrer Branche tätig zu werden. Die genannten Personen werden jedoch – wie alle anderen RMC-Mitarbeiter – stets die Vertraulichkeit Ihrer sensiblen Informationen sowie unserer Empfehlungen an Sie gewährleisten.

Rechte an Arbeitsergebnissen und geistigem Eigentum

Wir erbringen alle unsere Leistungen für Sie als Kunde von RMC, und keine andere Partei gilt in Bezug auf diese Leistungen als unser Kunde. Endfassungen von Präsentationen, Berichten und sonstigen Unterlagen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, werden Ihr Eigentum (nachstehend „Arbeitsergebnisse“ genannt). Wir behalten sämtliche Rechte in Bezug auf das zugrunde liegende geistige Eigentum, das in den Arbeitsergebnissen enthalten ist. Unter geistiges Eigentum fallen unsere Kenntnisse von Geschäftsgrundsätzen sowie analytische Konzepte, Herangehensweisen, Methoden, Modelle, Werkzeuge, Prozesse, Erfindungen, Ideen und Formate, die von RMC-Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit für Sie, für andere Kunden oder im Rahmen eigener Recherchen entwickelt worden sind. Indem wir uns die Rechte an unserem geistigen Eigentum vorbehalten, können wir unseren professionellen Sachverstand zum Nutzen aller unserer Kunden einsetzen.

Obgleich wir Ihnen keine vollständigen Eigentumsrechte an unserem geistigen Eigentum über-tragen können, räumen wir Ihnen hiermit ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung, Vervielfältigung und Bearbeitung des geistigen Eigentums von RMC innerhalb Ihres Unternehmens in dem Umfang ein, der erforderlich ist, damit Sie die von uns vorgelegten Konzepte und Empfehlungen umsetzen können. Zusätzliche Lizenzbedingungen können für spezielle RMC-Tools, die gegebenenfalls in Zusammenhang mit unseren Leistungen für Sie verwendet werden, mit Ihnen vereinbart werden.

Sie erklären sich einverstanden, dass wir im Rahmen unserer Tätigkeit für Sie Methoden, Pro-blemlösungsansätze, Rahmenbedingungen oder sonstige Tools, Benchmarks, Daten oder Infor-mationen auch für RMC selbst oder für Dritte entwickeln können. Keine der in den vorliegenden Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen hindert RMC daran, solche Materialien oder Informationen zu entwickeln oder weiterzugeben, sofern die weitergegebenen oder offengelegten Materialien keine vertraulichen Informationen von Ihnen enthalten.

Weitergabe von Arbeitsergebnissen

Sie verpflichten sich, keine Arbeitsergebnisse ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die wir nicht grundlos verweigern werden, an Dritte außerhalb Ihres Unternehmens weiter-zugeben. Sofern dies nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, darf in Prospekten, Stimm-rechtsvollmachten, Emissionserklärungen oder vergleichbaren Dokumenten und Unterlagen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, keine Bezugnahme auf RMC erfolgen.

Haftungsfreistellung und Haftungsbeschränkung

RMC verpflichtet sich, Sie von jeder Haftung sowie jeglichen Schäden, Kosten und Ausgaben ein-schließlich Anwalts- und Gerichtskosten in angemessener Höhe freizustellen, die sich aus einer Geltendmachung eines Dritten ergeben, wonach die vorgesehene Verwendung der Arbeits-ergebnisse ein geistiges Eigentumsrecht verletzt. Ihr einziger Anspruch gegen RMC in Bezug auf eine solche Verletzung (abgesehen von dieser Haftungsfreistellung) besteht in der Forderung, dass wir (nach eigenem Ermessen) eine der nachfolgend genannten Maßnahmen ergreifen: a) Sicherstellung, dass Sie die Arbeitsergebnisse weiterhin vollumfänglich wie vorgesehen nutzen können, b) Ersatz durch andere Arbeitsergebnisse, durch welche keine geistigen Eigentumsrechte verletzt werden, oder c) eine angemessene Änderung der Arbeitsergebnisse dergestalt, dass geistiges Eigentum nicht mehr verletzt wird. Falls Sie eine veränderte Fassung eines Arbeits-ergebnisses verwenden, die von uns nicht freigegeben wurde, oder falls Sie das Arbeitsergebnis für einen Zweck nutzen, der über die vorgesehene interne Verwendung in Ihrem Unternehmen hinausgeht, findet diese Klausel keine Anwendung, da eine derartige Nutzung außerhalb des Geltungsbereichs unserer Vereinbarung erfolgt und RMC auf diese Nutzung keinerlei Einfluss hat.

Alle Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für Ihre interne Verwendung bestimmt. Sofern wir der Weitergabe von Arbeitsergebnissen durch Sie an einen Dritten zustimmen, obliegt es Ihnen, den Dritten als Empfänger darüber zu informieren, dass für ihn kein Vertrauensschutz hinsichtlich der Arbeitsergebnisse besteht. Ferner haftet RMC nicht für etwaige Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche, die Sie oder ein Dritter aufgrund einer solchen Weitergabe oder in Zusam-menhang mit ihr bzw. aufgrund der Tatsache geltend machen, dass der Dritte unsere Arbeiten verwendet oder auf deren Richtigkeit vertraut. Sie werden uns – auch in der Rolle als Partei oder Zeuge – von der Haftung für sämtliche tatsächlich geltend gemachten oder angedrohten Ansprüche, Verluste oder Ausgaben, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Weitergabe oder daraus ergeben, dass unsere Arbeiten verwendet werden oder dass auf ihre Richtigkeit vertraut wird, freistellen (oder entsprechend verteidigen). Dritte, die eine Kopie von RMC-Materialien erhalten sollen, haben vorab unser Standardformular zum Verzicht einer Vertrauenshaftung („Non-Reliance Letter“) zu unterzeichnen. Gern stellen wir Ihnen eine Kopie dieses Formulars zur Verfügung.

Zuweilen muss RMC im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten Unterlagen vorlegen, Aussagen machen oder auf andere Weise als Zeuge zwischen unseren Kunden und Dritten und/oder ermittelnden staatlichen Stellen auftreten. In einem solchen Fall übernehmen Sie alle Kosten und Gebühren in angemessener Höhe, die uns zur Erfüllung dieser Verpflichtungen entstehen, unter anderem auch Honorare in angemessener Höhe für die Mandatierung eines Rechtsbeistands, der uns bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen unterstützt.

Unsere gegenseitige Freistellungsverpflichtung hängt entscheidend davon ab, dass wir uns wechselseitig über jegliche Ansprüche, von denen wir freigestellt werden möchten, umgehend schriftlich in Kenntnis setzen. Allerdings begrenzt das Fehlen einer solchen Mitteilung die unter diesem Abschnitt beschriebenen Verpflichtungen nur insoweit, als das Fehlen die Verteidigung gegen solche Ansprüche wesentlich beeinträchtigt. Jede Seite, die eine Haftungsfreistellung fordert, räumt der anderen Partei die alleinige Befugnis ein, die Verteidigung gegen den ent-sprechenden Anspruch zu übernehmen oder den Anspruch im Rahmen eines Vergleichs bei-zulegen. Diese Partei legt auf Kosten der anderen alle als notwendig eingestuften Informationen vor und leistet die für erforderlich erachtete Unterstützung. Wir vereinbaren jedoch, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht grundlos verweigert werden soll) kein Vergleich geschlossen werden darf, der eine Haftung der anderen Partei begründet oder der anderen Partei zusätzliche Verpflichtungen (über die unter den genannten Bedingungen bereits bestehenden Verpflichtungen hinaus) auferlegt. Unsere jeweiligen Haftungsfreistellungspflichten gelten nicht, sofern Ansprüche, Verluste, Ausgaben oder Ähnliches von der Partei (oder von ihren Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Anteilseignern, Geschäftsleitungsmitgliedern, Führungskräften, Mitarbeitern oder Vertretern), die eine Haftungsfreistellung fordert, verursacht werden.

Erfüllt eine der Parteien ihre Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei nicht, haftet die ver-letzende Partei für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie aus übernommenen Garan-tien. Ansonsten ist die Haftung unabhängig vom Rechtsgrund auf durch Vorsatz oder grobe Fahr-lässigkeit verursachte Schäden beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien jedoch nur für typisch vorhersehbare Schäden und insgesamt nur in Höhe des vereinbarten Honorars. Jede darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Keine Partei haftet für Verzug oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen, auf die sie keinerlei Einfluss ausüben kann.

Dies schränkt jedoch nicht Ihre Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Honorare für die von uns erbrachten Dienstleistungen ein.

Ihr RMC-Team

Für die Arbeit mit Ihnen werden wir ein Team von qualifizierten Beratern stellen. Wir gehen davon aus, dass Ihre Mitarbeiter mit unserem Team eng zusammenarbeiten oder sogar ein gemeinschaftliches Team bilden werden. Sie stellen uns Daten, Anweisungen und Annahmen zur Verfügung, die uns als Arbeitsgrundlage dienen. Die Qualität unserer Arbeit hängt von der Vollständigkeit und Genauigkeit dieser Informationen und Anweisungen ab.

RMC ist davon überzeugt, dass Vielfalt zu hervorragenden Ergebnissen führt. Es entspricht daher unserer Unternehmenspolitik, unsere Teams nach sachgerechten Gesichtspunkten aus kompe-tenten Beratern aus unseren weltweiten Büros zusammenzustellen, unabhängig von Geschlecht, Rasse, sexueller Orientierung, Religion oder von anderweitig vor Diskriminierung geschützten Kategorien und/oder von sonstigen Merkmalen.

RMC erstellt keine Gutachten („Fairness Opinions“) oder Bewertungen zu Markttransaktionen und bietet keine Rechts- und Steuerberatung an, die Einfluss auf unsere Beratungsleistungen haben könnte. Wir gehen davon aus, dass Sie in diesen Bereichen die von Ihnen als erforderlich erachteten zusätzlichen Experten einschalten werden.

Sofern Sie dies wünschen, werden wir mit anderen Beratern und Experten zusammenarbeiten. Wir werden sämtliche Arbeiten, Erwartungen und entsprechende Zuständigkeiten im Voraus eingehend mit Ihnen besprechen. RMC übernimmt jedoch keinerlei Verantwortung für Arbeiten, die von diesen Dritten erbracht werden.

Wir legen Wert auf einen ständigen und offenen Austausch mit unseren Kunden über unsere Erfolge und Steigerungsmöglichkeiten. Sprechen Sie daher jederzeit mit uns über die Leistung unseres Beraterteams und lassen Sie uns wissen, ob Sie mit unserer Arbeit zufrieden sind. Wir unsererseits bitten nach Abschluss jedes bedeutenden Auftrags um qualitatives und quantitatives Feedback und regen häufig an, die Auftragsimplementierung sechs bis neun Monate nach Projektabschluss zu bewerten.

Wir haben es uns zur Regel gemacht, Mitarbeiter unserer Kunden, die in den letzten zwölf Monaten mit RMC zusammengearbeitet haben, nicht gezielt abzuwerben, ohne zuerst mit Ihnen darüber gesprochen zu haben. Wir bitten Sie um dieselbe Vorgehensweise. Diese Einschränkung gilt nicht für Personen, die sich ohne aktive Mitwirkung der jeweils anderen Seite auf eine Stellen-anzeige in einer Zeitung, einer Fachzeitschrift oder in anderen öffentlichen Medien von sich aus bewerben.

Verschiedenes

Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird dementsprechend ausgelegt. Die Parteien vereinbaren, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte dieses Landes zu unterwerfen.

Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung als ungültig, nichtig oder undurchführbar angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch vollumfänglich in Kraft. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt rückwirkend eine Ersatzbestimmung, die nach dem Sinn und Zweck des Vertrags rechtlich und wirtschaftlich der ursprünglichen Absicht der Parteien so nah wie möglich kommt.

Der vorliegende Vertrag beinhaltet zusammen mit dem entsprechenden Angebot und dem Auftragsschreiben die gesamte Vereinbarung und Absprache zwischen Ihnen und uns in Bezug auf den Vertragsgegenstand. (Mündliche oder schriftliche) Zusicherungen, Zusagen, Verein-barungen oder Absprachen, die in diesen Dokumenten nicht genannt sind, besitzen keinerlei Rechtskraft oder Wirkung. Jede Änderung oder Ergänzung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schrift-form und ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.

Die Leiter des für Sie tätigen RMC-Teams beantworten Ihnen gern Ihre Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.